Doktorhaus Dudenhofen

Auch wir von den Freien Wählern Rodgau waren überrascht von den architektonischen Änderungen des Investors, die lediglich eine Höhenreduzierung von 1,5 Meter vorgesehen hat. Zwar sind die Wände um 2,30 Meter niedriger, jedoch wurde die Dachneigung so verändert, dass das Gesamtgebäude nicht um insgesamt 2,30 Meter reduziert wurde. Der Beschluss, eine Reduzierung auf 2,5 Stockwerke war von der Mehrzahl bzw. allen Stadtverordneten anders gemeint. Wir hätten weitere Einschränkungen in den Beschluss mit aufnehmen müssen. Auch die verklausulierte Angabe über das Normalhöhennull war nicht hilfreich. Selbst in der Bauausschusssitzung konnte keine Angabe über die wahre Höhe des zu erstellenden Gebäudes getroffen werden. Ich frage allen Ernstes, müssen solche Hürden eingebaut werden. Die Politik soll für den Bürger da sein und nicht gegen ihn.

So, jetzt mal zum Antrag.

Aufgrund der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung wurde erneut der vorhabenbezogene Bebauungsplan offengelegt. Trotz Reduzierung der Gebäudehöhe hat man die gleichen Einwendungen wie beim ersten Mal gesehen. Für die Einen ist der Erfolg, der Höhenreduzierung ausreichend, andere möchten wieder, dass auf dem Areal Doktorhaus nichts gebaut wird. Mit diesen unterschiedlichen Meinungen und Ansichten müssen wir leben.

Was passiert jetzt bei Zustimmung oder Ablehnung dieses Bebauungsplans in der Stadtverordnetenversammlung.

Betrachten wir den Fall der Zustimmung.

Der Investor wird nach den Vorgaben der Stadt bauen, das bedeutet auch, dass er das denkmalgeschützte Gebäude nach den denkmalschutzrechlichen Bedingungen zu sanieren hat. Da geht kein Weg dran vorbei. Nach der Sanierung kann er erst ans Werk gehen und die neuen Gebäude, die sich um das Doktorhaus gruppieren, bauen.

Wenn wir diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ablehnen kann der Investor nach $ 36 Bundesbaugesetzes bauen. Er braucht sich nicht mehr nach den ausgehandelten Vorgaben der Stadt richten. Er kann höher, breiter länger bauen. Auch ist die Vereinbarung, dass Doktorhaus instand zu setzten ist vom Tisch. Er kann das Gebäude sogar verfallen lassen. Nicht weit entfernt haben wir so ein Beispiel in der Nieuwpoorter Straße.

Ein Beschluss, wie ihn die ZMB gebetsmühlenhaft in die Diskussion bringt, garnichts auf dem Gelände zu bauen steht nicht mehr zur Debatte, auch wenn die ZMB sie das glauben machen will. Der Investor ist Eigentümer des Arials und kann die verschiedenen Möglichkeiten nutzen. Es ist uns, den Freien Wählern Rodgau nicht leicht gefallen, eine Entscheidung zu treffen. Es ist die Wahl zwischen Pest oder Colera. Wir haben uns entschieden, dem bauhabenbezogenen Bebauungsplan zuzustimmen um den Schaden erträglich zu machen.